Tag gegen Gewalt an Frauen
Am 25.11. ist internationaler Tag gegen Gewalt an Frauen. Einige Zahlen, Daten und Fakten zur Einordnung.
Femizide benennen!
Frauen wird Gewalt zugefügt und sie werden getötet, weil sie Frauen sind. Fast jeden Tag versucht ein Mann, seine Frau oder Ex-Partnerin zu töten; annähernd an jedem dritten Tag gelingt es. Das nennt man „Femizid“ – der Mord an einer Frau aufgrund ihrer Geschlechtszugehörigkeit. Die Tötung der Frau ist häufig das Ende einer langen gewaltvollen Geschichte. Gewalt gegen Frauen geschieht im Kontext einer allgemeinen Abwertung und Unterdrückung von Frauen in einem gewaltvollen System, das Ungleichbehandlung und hierarchische Geschlechterverhältnisse aufrechterhält.
Doch eine klare Benennung und Definition von „Femiziden“ wird von der Bundesregierung bisher verweigert. Die Konsequenz ist, dass keine gezielten Maßnahmen zur deren Bekämpfung ergriffen werden.
DIE LINKE fordert eine Definition von Femiziden durch die deutsche Bundesregierung sowie deren Erfassung durch eine unabhängige Beobachtungsstelle und Forschung zu Femizidien, die die die Bedeutung von Risikomomenten berücksichtigt, damit gezielte Maßnahmen zur Verhinderung von Femiziden entwickelt werden können.
Sexuelle Belästigung
Wieso erstatten nur 5% der von sexualisierter Gewalt betroffenen Frauen Anzeige? Weil sie davon ausgehen müssen, dass ihnen ihr Umfeld und die Ermittlungsbehörden nicht glauben oder das bestehende Sexualstrafrecht die gegen sie verübte Tat garnicht (vollständig) erfasst. Catcalling zum Beispiel (sexuell anzügliches Rufen, Reden, Pfeifen oder sonstige Laute im öffentlichen Raum) fällt in Deutschland unter keinen Straftatbestand und kann allenfalls als Beleidigung geahndet werden, was jedoch mit hohen Hürden verbunden ist. Andere Straftaten wie Vergewaltigungen können nur als solche geahndet werden, wenn sich der Täter über den erkennbaren Willen des Opfers hinwegsetzt – eine Willensbekundung im Nachhinein zu beweisen, ist jedoch fast unmöglich.
DIE LINKE fordert deshalb die gesetzliche Ergänzung des aktuellen Sexualstrafrechts („Nein heisst Nein“) um den Grundsatz „ Nur Ja heißt Ja“ und die Aufnahme von weiteren Straftatbeständen in das Sexualstrafrecht sowie einen bundesweiten Aktionsplan gegen Gewalt an Frauen und Sexismus in all seinen Erscheinungsformen, der mindestens Fortbildungen der Polizei sowie schulische Weiterbildungen zum Thema Sexismus und Gleichberechtigung der Geschlechter umfasst.
Quellen:
- Bundeskriminalamt: Kriminalstatistische Auswertung Partnerschaftsgewalt, Berichtsjahr 2019
- Bundeskriminalamt: Kriminalstatistische Auswertung Partnerschaftsgewalt, Berichtsjahr 2020
Beratungsstellen besser ausstatten
Die Unterstützung, die Opfer von sexueller und geschlechtlicher Gewalt erhalten, ist in Deutschland vom Wohnort abhängig: Bundesweit gibt es seit Jahrzehnten ungleichwertige und nicht-bedarfsdeckende Standards bei der Infrastruktur von Beratungs- und Hilfsstellen für Betroffene.
Während geschlechtsspezifische Gewalt durch Diskurse #metoo gesellschaftlich stärker in den Fokus gerückt sind, bleibt die Finanzierung des Unterstützungssystems hinter den Anforderungen zurück – obwohl die Zahlen der Kontaktaufnahme beispielsweise beim Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ in den letzten Jahren stetig gestiegen sind.
DIE LINKE fordert daher die bedarfsgerechte und langfristige Finanzierung von Frauenschutzhäusern, Beratungs- und Hilfsangeboten; ein bedarfsgerechtes, flächendeckendes und kostenloses Angebot an psychologischer Betreuung Betroffener sowie an Kursen zur Selbstbehauptung und Selbstverteidigung für Frauen und Mädchen. Zudem müssen Projekten der gendersensiblen Jugendhilfe sowie Programme für „Zivilcourage gegen Sexismus“ gefördert, um Rollenbilder (bestenfalls schon frühzeitig) aufzubrechen.
Du bist nicht allein!
Wenn du betroffen bist, gibt es viele Möglichkeiten, Hilfe zu erhalten.
Hier sind einige aufgelistet.
Wichtig: du bist nicht allein, wie dir geht es vielen Menschen.
Du fällst niemandem zur Last.
Alle diese Anlaufstellen sind für dich da.
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