Parlamentarisches
Fragewesen

Meine schriftlichen Fragen, kleinen und großen Anfragen.

Parlamentarisches
Fragewesen

Meine schriftlichen Fragen, kleinen und großen Anfragen.

Was ist das parlamentarische Fragewesen?

Als Abgeordnete müssen wir wissen, was die Regierung tut. Dafür können wir im Plenum und in den Ausschüssen Fragen stellen, aber auch schriftlich.

Dazu gibt es Instrumente wie schriftliche Fragen (die sind immer ein Satz, dürfen nur eine begrenzte Zahl von Werten abfragen), von denen jede*r Abgeordnete vier pro Monat stellen darf, oder Anfragen, die gemeinsam mit anderen Abgeordneten gestellt werden können und für umfangreichere Erkenntnisgewinne genutzt werden können.

Außerdem besteht die Möglichkeit, in regelmäßig stattfindenden Regierungsbefragungen im Plenum des Bundestages mündliche Fragen an Mitglieder der Bundesregierung, üblicherweise den Bundeskanzler oder Minister*innen, zu stellen. 

Hier findet ihr eine Auflistung meiner schriftlichen Regierungskontrollen über den Weg des parlamentarischen Fragewesens.

„Wer, wie, was. Wieso, weshalb, warum – wer nicht fragt, bleibt dumm. Der Text des „Sesamstraßen“-Liedes lässt sich im Kern auch auf die Politik übertragen. Denn: Wenn Abgeordnete nicht kritisch nachfragen würden, könnten sie nicht die neben der Gesetzgebung wohl wichtigste Aufgabe des Parlaments erfüllen: die Kontrolle der Regierung. Ohne Informationen funktioniert dies nicht.

Das Fragerecht der Parlamentarier sichert somit die Grundlage ihrer Arbeit. Anfragen wie etwa die „Große Anfrage“ oder die „Kleine Anfrage“ sind wichtige Informations- und Kontrollinstrumente, die im Parlamentsalltag eine große, in den letzten Jahren zunehmende, Rolle spielen.“

Deutscher Bundestag

Kleine Anfragen unter Federführung

Die Fraktionen im Bundestag können sogenannte „Kleine Anfragen“ stellen. Diese werden von einem oder mehreren Abgeordneten geschrieben und sind ein spezifischer Fragenkatalog zu einem bestimmten Thema. Diese Fragenkataloge müssen dann von der Bundesregierung innerhalb von zwei Wochen beantwortet werden.

Würde ich alle mitgezeichneten Anfragen auflisten, wäre das ein bisschen viel, deshalb findet ihr hier die Anfragen, die federführend von mir eingereicht wurden.

Übrigens: die Linksfraktion ist Spitzenreiterin in der Regierungskontrolle. Mit 39 MdB haben wir im 1. Jahr der Legislatur über 500 Anfragen gestellt, die CDU/CSU kam mit über 200 MdB auf weniger als 300 Anfragen.

Senior*innenpolitik

    Schriftliche Fragen

    Jede*r Abgeordnete ist berechtigt, in jedem Monat bis zu vier Fragen zur schriftlichen Beantwortung an die Bundesregierung zu richten. Die Fragen sollen binnen einer Woche nach Eingang beim Bundeskanzleramt beantwortet werden. Die während einer Woche eingegangenen Antworten werden in der folgenden Woche gesammelt in einer Bundestagsdrucksache veröffentlicht, vorab von den zuständigen Staatssekretär*innen den Abgeordneten zur Verfügung gestellt.