Linke will auch Paragraf 218 abschaffen lassen

Die Linkspartei begrüßte das Vorhaben zwar genrell, forderte aber eine weitergehende Änderung. „Dass der unsägliche §219a endlich aus dem Strafgesetzbuch gestrichen wird, ist längst überfällig. Der abscheulicherweise als ‚Werbeverbot‘ bezeichnete Paragraf aus der Nazizeit hat Schwangeren lange genug ihr Informationsrecht verwehrt und sie entmündigt“, sagte Heidi Reichinnek, die frauenpolitische Sprecherin der Linksfraktion, WELT. „Wir begrüßen ausdrücklich, dass diese Jahre alte Kernforderung linker Frauenpolitik nun endlich umgesetzt wird.“

Die derzeitige Regelung von Schwangerschaftsabbrüchen im Strafgesetzbuch kriminalisiere Medizinerinnen und Mediziner und erschwere den Zugang massiv. Die Linke fordere daher neben der Abschaffung des Werbeverbots auch die Streichung des Abtreibungsparagrafen 218. „Ein Schwangerschaftsabbruch ist keine Straftat, sondern ein wichtiger Teil der reproduktiven Selbstbestimmung. Er hat deswegen auch nichts im Strafgesetzbuch zu suchen“, so Reichinnek. „Es muss einen sicheren, kostenlosen und flächendeckenden Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen geben, denn sie stellen medizinische Eingriffe dar.“ Zudem müssten Abbrüche sich Teil der universitären Ausbildung werden.

Datum: 17.01.2022
Portal: WeLT
Anlass: Pläne der Bundesregierung zur Streichung des § 219a